Startbonus Pflegekind – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Der Startbonus Pflegekind wird ab dem 1. Januar 2025 eingeführt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Pflegefamilien.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Startbonus Pflegekind"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startbonus Pflegekind
Wer kann Startbonus Pflegekind beantragen?
Pflegefamilien
Wer ist Fördergeber von Startbonus Pflegekind?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.
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