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Startbonus Pflegekind – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Der Startbonus Pflegekind wird ab dem 1. Januar 2025 eingeführt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Pflegefamilien.

Was wird gefördert?

Der Startbonus Pflegekind ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien, die ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Integration und Unterstützung von Pflegekindern zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Startbonus Pflegekind"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Startbonus Pflegekind zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Startbonus Pflegekind

Wer kann Startbonus Pflegekind beantragen?

Pflegefamilien

Wer ist Fördergeber von Startbonus Pflegekind?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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