Start2Act - Förderung für Impulsprojekte – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Antragsformular ausfüllen Im Antragsformular beschreiben Sie bitte die Teilnehmenden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erreicht werden, zum Beispiel wie und durch wen die Ansprache und Motivation erfolgt. Beschreiben Sie auch die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, das Projektvorhaben, Ihre Erfahrungen im Kinderschutz, Qualifikationen der durchführenden Fachkräfte. Nennen Sie weitere inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Ländliche Räume, Diversität, Engagement…).
- Schutzkonzept oder Verpflichtungserklärung einreichen Bitte laden Sie Ihr Schutzkonzept im Antragsformular hoch. Sollten Sie kein Schutzkonzept haben, laden Sie bitte das Formular zur Verpflichtungserklärung herunter, füllen dieses aus und laden die ausgefüllte Erklärung wieder hoch.
- Finanzierungsplan einreichen Bitte reichen Sie mit dem Antragsformular einen Finanzierungsplan ein. In der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle kalkulieren Sie Ihre geplanten Ausgaben. Das Dokument laden Sie im Antragsformular hoch.
- Weitere Dokumente einreichen Zum Antrag sind außerdem ein Vereins-/Handelsregisterauszug, ein Nachweis der anerkannten Gemeinnützigkeit des Finanzamtes sowie der Jahresbericht oder eine Beschreibung über die Tätigkeiten des letzten Jahres einzureichen.
Weitere Informationen
- Link zur Ausschreibung
• Antragsformular
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Start2Act - Förderung für Impulsprojekte
Wer kann Start2Act - Förderung für Impulsprojekte beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Start2Act - Förderung für Impulsprojekte?
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Bis wann kann man Start2Act - Förderung für Impulsprojekte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Start2Act - Förderung für Impulsprojekte?
Fördergeber ist Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik
- Förderregion
- Bundesweit