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Start2Act - Förderung für Impulsprojekte – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Im neuen Förderprogramm „Start2Act“ der BKJ werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtspersonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind. Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt. Antragstellende können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.

Zielgruppen/Bedingungen

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden. Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention. Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.) Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten und muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Antragsfrist:  Impulsprojekte können jederzeit beantragt werden, der Antrag muss jedoch mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart eingereicht werden. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Antragsformular ausfüllen Im Antragsformular beschreiben Sie bitte die Teilnehmenden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erreicht werden, zum Beispiel wie und durch wen die Ansprache und Motivation erfolgt. Beschreiben Sie auch die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, das Projektvorhaben, Ihre Erfahrungen im Kinderschutz, Qualifikationen der durchführenden Fachkräfte. Nennen Sie weitere inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Ländliche Räume, Diversität, Engagement…).
  • Schutzkonzept oder Verpflichtungserklärung einreichen Bitte laden Sie Ihr Schutzkonzept im Antragsformular hoch. Sollten Sie kein Schutzkonzept haben, laden Sie bitte das Formular zur Verpflichtungserklärung herunter, füllen dieses aus und laden die ausgefüllte Erklärung wieder hoch.
  • Finanzierungsplan einreichen Bitte reichen Sie mit dem Antragsformular einen Finanzierungsplan ein. In der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle kalkulieren Sie Ihre geplanten Ausgaben. Das Dokument laden Sie im Antragsformular hoch.
  • Weitere Dokumente einreichen Zum Antrag sind außerdem ein Vereins-/Handelsregisterauszug, ein Nachweis der anerkannten Gemeinnützigkeit des Finanzamtes sowie der Jahresbericht oder eine Beschreibung über die Tätigkeiten des letzten Jahres einzureichen.

Weitere Informationen

  • Link zur Ausschreibung
  • • Antragsformular

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).

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Häufige Fragen zu Start2Act - Förderung für Impulsprojekte

Wer kann Start2Act - Förderung für Impulsprojekte beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Start2Act - Förderung für Impulsprojekte?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man Start2Act - Förderung für Impulsprojekte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Start2Act - Förderung für Impulsprojekte?

Fördergeber ist Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik
Förderregion
Bundesweit