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Start-up BW International – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Start-ups bei der Vernetzung mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” werden die Teilnahme an Delegationsreisen, Start-up-Konferenzen, Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie Qualifizierungen von Start-ups gefördert. Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei innerhalb der EU bis zu 1.000 EUR und außerhalb der EU bis zu 2.000 EUR pro Start-up übernommen werden können.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

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Häufige Fragen zu Start-up BW International

Wer kann Start-up BW International beantragen?

Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Start-up BW International?

Förderbetrag: 1.000 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Start-up BW International beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Start-up BW International?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg