STARKe Einwilligung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Programm fördert die Einwilligung in Tracking und Videodienste zur Verbesserung der Nutzeraktivität. Ziel ist es, datenschutzfreundliche Statistiken zu erheben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Organisationen, die Tracking- und Videodienste nutzen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 85.000.000 €.
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_starke_einwilligung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu STARKe Einwilligung
Wer kann STARKe Einwilligung beantragen?
Unternehmen und Organisationen, die Tracking- und Videodienste nutzen
Wie hoch ist die Förderung bei STARKe Einwilligung?
Förderbetrag: bis 85.000.000 €.
Bis wann kann man STARKe Einwilligung beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von STARKe Einwilligung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist STARKe Einwilligung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört STARKe Einwilligung zur Gruppe „bmwk_starke_einwilligung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 85.000.000 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit