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Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen. Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten: 1) Vernetzung 2) Wissens- und Technologietransfer 3) Beratung 4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung 5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen 6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften 7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis 8) Außenwirtschaft 9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses 10) Stärkung unternehmerischen Handelns 11) Innovative Ansätze 12) Transformationstechnologien Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen. Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden. Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50 %) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und dem BMWE auf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen. Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_stark“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.

Sie müssen mindestens einen Eigenanteil in Form einer Geldleistung in Höhe von 10 % erbringen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr.

18 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben, Antragsstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland, Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Wer kann Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) zur Gruppe „bmwk_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit