Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie als bayerische Gemeinde städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Ziel einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Antragsverfahren ist mehrstufig.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Bayern.
Sie können die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein.
Für das Gebiet muss im Regelfall ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen.
Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen.
Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB.
Ausschließlich mit Landes- und EU -Mitteln werden zusätzlich auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderquote: 60 %.
Antragsverfahren ist mehrstufig.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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