Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in Bayern zur nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Antragsverfahren ist mehrstufig.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Bayern.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)
Wer kann Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) beantragen?
Antragsverfahren ist mehrstufig.
Wer ist Fördergeber von Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern