Städtebauliche Erneuerung in Sachsen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Sachsen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Frist und Status
Anträge sind zu festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauliche Erneuerung in Sachsen
Wer kann Städtebauliche Erneuerung in Sachsen beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauliche Erneuerung in Sachsen?
Förderquote: 66 %.
Bis wann kann man Städtebauliche Erneuerung in Sachsen beantragen?
Anträge sind zu festgelegten Terminen einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Städtebauliche Erneuerung in Sachsen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen