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Städtebauliche Erneuerung in Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Sachsen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ), Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP), Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen. Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.67 %.

Frist und Status

Anträge sind zu festgelegten Terminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Wer kann Städtebauliche Erneuerung in Sachsen beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauliche Erneuerung in Sachsen?

Förderquote: 66.67 %.

Bis wann kann man Städtebauliche Erneuerung in Sachsen beantragen?

Anträge sind zu festgelegten Terminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Städtebauliche Erneuerung in Sachsen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
66.67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen