Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Kommune können Zuschüsse oder Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Kommune
Bis wann kann man Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern