Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Kommune
Bis wann kann man Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
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