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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für vorbereitende Untersuchungen, Vorbereitung (städtebauliche Planung), Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum, Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde, sonstige Maßnahmen sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte. Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Kommune

Bis wann kann man Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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