VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Kommune können Zuschüsse oder Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Planung, Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum, Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde sowie sonstige Maßnahmen. Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Kommune

Bis wann kann man Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern