Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
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Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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