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Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Mängel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.

Was wird gefördert?

Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen werden Bundes- und Landesmittel den Städten und Gemeinden als Finanzierungs- und Fördermittel bewilligt. Ziel des Förderprogramms ist die Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände in abgegrenzten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Kontext der Teilprogramme der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

Voraussetzungen

Städte und Gemeinden müssen die einheitliche Vorbereitung und zügige Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nach dem BauGB nachweisen.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)

Wer kann Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?

Städte und Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?

Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit