Fördergeber: Bundes- und Landesmittel
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Fördermittel zur Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen für Städte und Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Fördergeber und Antragstelle: Bundes- und Landesmittel.
Die Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen liegen.
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Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Fördergeber ist Bundes- und Landesmittel. Quelle: mil_brandenburg.
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