Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Mängel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.
Voraussetzungen
Städte und Gemeinden müssen die einheitliche Vorbereitung und zügige Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nach dem BauGB nachweisen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)
Wer kann Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?
Städte und Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?
Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit