Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundes- und Landesmittel
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Fördermittel zur Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen für Städte und Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundes- und Landesmittel.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen im Rahmen der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen liegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm)
Wer kann Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm) beantragen?
Städte und Gemeinden
Bis wann kann man Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm) beantragen?
Die Programme werden im jährlichen Turnus ausgeschrieben.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung (Bund- / Land-Programm)?
Fördergeber ist Bundes- und Landesmittel. Quelle: mil_brandenburg.
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