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Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Mängel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.

Was wird gefördert?

Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen werden Bundes- und Landesmittel den Städten und Gemeinden als Finanzierungs- und Fördermittel bewilligt. Ziel des Förderprogramms ist die Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände in abgegrenzten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden Städte und Gemeinden bei der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nach dem BauGB.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Oktober 2026. Anträge können bis zum 30. Oktober 2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)

Wer kann Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?

Städte und Gemeinden

Bis wann kann man Städtebauförderung (Bund/Land-Programm) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Oktober 2026. Anträge können bis zum 30. Oktober 2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung (Bund/Land-Programm)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit