Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Die Städtebauförderung gewährt Zuschüsse für städtebauliche Maßnahmen zur Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Investoren, Eigentümer.
Die Förderquote beträgt 33 %.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die Fördermittel müssen nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) eingesetzt werden.
Es muss ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorgelegt werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenStädte, Gemeinden, Investoren, Eigentümer
Förderquote: 33 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →