Städtebauförderung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung städtebaulicher Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigt sind Kommunen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderung
Wer kann Städtebauförderung beantragen?
Kommunen
Bis wann kann man Städtebauförderung beantragen?
Antragstellung nicht mehr möglich
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Städtebauförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Städtebauförderung zur Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit