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Städtebauförderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung städtebaulicher Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Städtebauförderung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen. Es fördert Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Smart Cities, Energieeffizienz, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Digitalisierung, Mobilität, Wohnungsbau und Kultur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Kommunen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Städtebauförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung

Wer kann Städtebauförderung beantragen?

Kommunen

Bis wann kann man Städtebauförderung beantragen?

Antragstellung nicht mehr möglich

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Städtebauförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Städtebauförderung zur Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit