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Städtebauförderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung städtebaulicher Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Städtebauförderung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen. Es fördert Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Smart Cities, Energieeffizienz, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Digitalisierung, Mobilität, Wohnungsbau und Kultur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Kommunen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung

Wer kann Städtebauförderung beantragen?

Kommunen

Bis wann kann man Städtebauförderung beantragen?

Antragstellung nicht mehr möglich

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Städtebauförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Städtebauförderung zur Gruppe „bmwsb_staedtebaufoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit