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Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden des Saarlands.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie bekommen die Förderung für die Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen (unter anderem Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug von Bewohnern und Betrieben, Freilegung von Grundstücken), Baumaßnahmen (unter anderem Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum oder der Gemeinde, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Neubau und Ersatzbau von Wohnungen, die Verlagerung oder Änderung von Betrieben), Maßnahmen anderer Finanzierungsträger sowie Vergütungen für Beauftragte und Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Maßnahme, Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des saarländischen operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung erfolgt seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten, Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Kommunalaufsicht und direkt an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt das Jahresprogramm auf.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands.

Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB), die mehrere zusammengehörige Einzelmaßnahmen umfasst.

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist in ein Förderprogramm aufgenommen worden.

Ihre Gemeinde erstellt für das jeweilige Gebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.

Sie legen das Fördergebiet förmlich fest.

Ihre städtebauliche Maßnahme weist den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde auf, liegt im öffentlichen Interesse und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet.

Sie beginnen mit Ihrer Einzelmaßnahme nicht vor der Bewilligung der Zuwendung.

Je nach Art des Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)

Wer kann Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) beantragen?

Gemeinden des Saarlands

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)?

Förderquote: 66 %.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland