Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden des Saarlands.
Die Förderquote beträgt 66.67 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands.
Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB), die mehrere zusammengehörige Einzelmaßnahmen umfasst.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist in ein Förderprogramm aufgenommen worden.
Ihre Gemeinde erstellt für das jeweilige Gebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.
Sie legen das Fördergebiet förmlich fest.
Ihre städtebauliche Maßnahme weist den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde auf, liegt im öffentlichen Interesse und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet.
Sie beginnen mit Ihrer Einzelmaßnahme nicht vor der Bewilligung der Zuwendung.
Je nach Art des Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
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Förderquote: 66.67 %.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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