Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Saarland fördert Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Stärkung von Wirtschafts- und Wohnstandorten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden des Saarlands.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden und die Gemeinde muss ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Wer kann Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) beantragen?
Gemeinden des Saarlands
Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)?
Förderquote: 66 %.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Saarland
- → Fördermittel für Kommunen
- → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen
- → SIKB Partnerprogramm Standard
- → Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland