Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Die Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 unterstützt Investitionen in die städtische Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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