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Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Bund, Länder und Gemeinden

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Städtebauförderung zielt darauf ab, städtebauliche und funktionelle Missstände in festgelegten Gebieten zu beseitigen und die Lebensbedingungen zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.

Was wird gefördert?

Die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten beseitigt. Schwerpunkte sind die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Anpassung der Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse für Gesamtmaßnahmen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Frist und Status

Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund, Länder und Gemeinden.

Voraussetzungen

Die Aufnahme in die Städtebauförderprogramme ist Voraussetzung für eine Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsanteil

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Städte und Gemeinden

Bis wann kann man Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Bund, Länder und Gemeinden. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern