Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Bund, Länder und Gemeinden
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Städtebauförderung zielt darauf ab, städtebauliche und funktionelle Missstände in festgelegten Gebieten zu beseitigen und die Lebensbedingungen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund, Länder und Gemeinden.
Voraussetzungen
Die Aufnahme in die Städtebauförderprogramme ist Voraussetzung für eine Förderung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsanteil
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Städte und Gemeinden
Bis wann kann man Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Bund, Länder und Gemeinden. Quelle: lfi_mv.
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- Mecklenburg-Vorpommern