Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Bund, Länder und Gemeinden
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, städtebauliche und funktionelle Missstände in festgelegten Gebieten zu beseitigen und die Lebensbedingungen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund, Länder und Gemeinden.
Voraussetzungen
Städte und Gemeinden müssen Anträge nach Maßgabe der geltenden Richtlinien stellen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Städte und Gemeinden
Bis wann kann man Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Bund, Länder und Gemeinden. Quelle: lfi_mv.
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