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Städtebau­förderung Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Bund, Länder und Gemeinden

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Städtebau­förderung in Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, städtebauliche und funktionelle Missstände in festgelegten Gebieten zu beseitigen und die Lebensbedingungen zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.

Was wird gefördert?

Die Städtebau­förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gemeinschafts­aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit Hilfe von Städtebau­fördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich fest­gelegten Sanierungs­gebieten, Entwicklungs­gebieten und abgegrenzten Förder­gebieten beseitigt. Die Förderung umfasst Programme wie Stadt­umbau Ost, Denkmal­schutz Ost, Soziale Stadt und andere, die sich auf die Verbesserung der öffentlichen Daseins­vorsorge und die Aufwertung des öffentlichen Raums konzentrieren. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Anteil­finanzierung gewährt.

Frist und Status

Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund, Länder und Gemeinden.

Voraussetzungen

Städte und Gemeinden müssen Anträge nach Maßgabe der geltenden Richtlinien stellen.

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Häufige Fragen zu Städtebau­förderung Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Städtebau­förderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Städte und Gemeinden

Bis wann kann man Städtebau­förderung Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Städtebau­förderung Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Bund, Länder und Gemeinden. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern