Fördergeber: Bund, Länder und Gemeinden
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Die Städtebauförderung zielt darauf ab, städtebauliche und funktionelle Missstände in festgelegten Gebieten zu beseitigen und die Lebensbedingungen zu verbessern.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bund, Länder und Gemeinden.
Die Aufnahme in die Städtebauförderprogramme ist Voraussetzung für eine Förderung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenStädte und Gemeinden
Anträge müssen jährlich beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Fördergeber ist Bund, Länder und Gemeinden. Quelle: lfi_mv.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →