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Antrag möglichBürgschaft

Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens. Besichert werden Darlehen zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb),zur Modernisierung von Wohnraum,für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung undzur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wohnfläche, Ausstattung und Höhe der Kosten müssen für Sie angemessen sein.

Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,Darlehen an die öffentliche Hand,Arbeitgeberdarlehen undVor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf den dafür vorgesehenen Formblättern,Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch den Darlehensgeber

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Wer kann Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Wer ist Fördergeber von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens?

Fördergeber ist Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Bayern
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  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern

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