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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage aufgrund von nicht versicherbaren Elementarschäden befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen des Landes Hessen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie durch Finanzhilfen, um außergewöhnliche Notlagen als Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse auf überörtlicher Ebene bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind und die Sie weder aus eigener Kraft noch durch Eigenvorsorge beseitigen können, zu mildern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Hilfe beträgt bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme, in besonderen Härtefällen bis zu 50 Prozent. Sie erhalten die Hilfe bis zu einer Schadenshöhe von EUR 30.000 als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von über EUR 30.000 normalerweise als Darlehen. Befinden Sie sich in einer besonders dringenden Notlage, können Sie Soforthilfen bis zu EUR 10.000 erhalten. Die Höhe des Schadens muss normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss Ihres Landkreises oder Magistrat Ihrer kreisfreien Stadt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 33 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Vereine,landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowiePrivatgeschädigte.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Finanzhilfen des Landes nur bei existenzgefährdenden Schäden, die durch ein Elementarereignis (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser) verursacht werden.Eine Finanzhilfe kann nur nach vorheriger Einleitung einer Finanzhilfeaktion gewährt werden.Voraussetzung ist, dass Sie trotz Vorsorgemaßnahmen und versuchter Selbsthilfe beim Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die Sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können.Die eingetretenen Schäden dürfen nicht durch Zahlungen einer Versicherung oder durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) ausgeglichen werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensteuerbescheide,Rentenbescheide,Kreditverträge,sonstige Unterlagen zur Vermögenslage

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Häufige Fragen zu Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Wer kann Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden?

Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 33 %.

Bis wann kann man Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 30.000 €
Förderquote
33 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hessen

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