Fördergeber: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage aufgrund von nicht versicherbaren Elementarschäden befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen des Landes Hessen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 33 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.
Anträge müssen innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Vereine,landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowiePrivatgeschädigte.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Finanzhilfen des Landes nur bei existenzgefährdenden Schäden, die durch ein Elementarereignis (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser) verursacht werden.Eine Finanzhilfe kann nur nach vorheriger Einleitung einer Finanzhilfeaktion gewährt werden.Voraussetzung ist, dass Sie trotz Vorsorgemaßnahmen und versuchter Selbsthilfe beim Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die Sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können.Die eingetretenen Schäden dürfen nicht durch Zahlungen einer Versicherung oder durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) ausgeglichen werden können.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 33 %.
Anträge müssen innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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