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Antrag möglichZuschuss

Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Vorhaben zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen und Workshops sowie Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 600.000 €.

Frist und Status

Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU.

Bei einer Förderung aus dem EFRE bekommen Sie keine Förderung für Vorhaben mit weniger als EUR 600.000 förderfähige Ausgaben und Kosten, bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens mit weniger als EUR 200.000 förderfähige Ausgaben und Kosten.

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)

Wer kann Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?

Förderbetrag: ab 600.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?

Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → HESSEN serious GAME
  • → Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener
  • → Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 600.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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