Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 600.000 €.
Frist und Status
Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU.
Bei einer Förderung aus dem EFRE bekommen Sie keine Förderung für Vorhaben mit weniger als EUR 600.000 förderfähige Ausgaben und Kosten, bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens mit weniger als EUR 200.000 förderfähige Ausgaben und Kosten.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)
Wer kann Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?
Förderbetrag: ab 600.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?
Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 600.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen