Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 600.000 €.
Frist und Status
Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)
Wer kann Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?
Förderbetrag: ab 600.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) beantragen?
Anträge vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 600.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen