Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz beantragen.
Antragsberechtigt sind: Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik sowie Hochschulen in Berlin.
Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter oder Heilpädagogik, die die entsprechenden Abschlüsse erworben haben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenAbsolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik sowie Hochschulen in Berlin
Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin. Quelle: senbjf_berlin.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →