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Antrag möglichZuschuss

Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Das BENE II-Programm fördert Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Rund 191,5 Millionen EUR stehen im Berliner EFRE-Programm für die Reduzierung von CO2-Emissionen und für die Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. Mit den nationalen Mitteln sind es über 478 Mio. EUR, die bis Ende 2029 investiert werden können, um die Klimaziele des Landes Berlin zu erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen, intelligente Energiesysteme, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und grünen Infrastruktur. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II

Wer kann Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen

Bis wann kann man Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: eu_berlin.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
  • → ESF plus Berlin
  • → Berlin Förderung Kommunen

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