VeröffentlichtZuschuss

Sportstättenförderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschüsse für den Bau und Erhalt von Sportstätten zur Förderung des Breitensports.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse für flächendeckende breitensportliche Maßnahmen und Sportanlagen der Grundversorgung. Gefördert werden Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten, einschließlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Vorrangig gefördert werden Sportanlagen der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportplätze.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen

Förderung nur für Sportstätten der Grundversorgung, keine Gewinnerzielungsabsicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sportstättenförderung

Wer kann Sportstättenförderung beantragen?

Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Sportstättenförderung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Sportstättenförderung beantragen?

Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen

Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen