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Sportstättenförderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschüsse für den Bau und Erhalt von Sportstätten zur Förderung des Breitensports.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse für flächendeckende breitensportliche Maßnahmen und Sportanlagen der Grundversorgung. Gefördert werden Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten, einschließlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Vorrangig gefördert werden Sportanlagen der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportplätze.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen

Förderung nur für Sportstätten der Grundversorgung, keine Gewinnerzielungsabsicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Sportstättenförderung

Wer kann Sportstättenförderung beantragen?

Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Sportstättenförderung?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen