Sportstättenförderung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschüsse für den Bau und Erhalt von Sportstätten zur Förderung des Breitensports.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Förderung nur für Sportstätten der Grundversorgung, keine Gewinnerzielungsabsicht.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sportstättenförderung
Wer kann Sportstättenförderung beantragen?
Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Sportstättenförderung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Sportstättenförderung beantragen?
Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen
Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen