VeröffentlichtZuschuss
Sportstättenförderung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschüsse für den Bau und Erhalt von Sportstätten zur Förderung des Breitensports.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet Zuschüsse für flächendeckende breitensportliche Maßnahmen und Sportanlagen der Grundversorgung. Gefördert werden Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten, einschließlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Vorrangig gefördert werden Sportanlagen der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportplätze.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Förderung nur für Sportstätten der Grundversorgung, keine Gewinnerzielungsabsicht.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sportstättenförderung
Wer kann Sportstättenförderung beantragen?
Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Sportstättenförderung?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen