Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für den Bau und Erhalt von Sportstätten zur Förderung des Breitensports.
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Förderung nur für Sportstätten der Grundversorgung, keine Gewinnerzielungsabsicht.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenSportvereine, Sportverbände, sonstige gemeinnützige Organisationen
Förderquote: 50 %.
Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
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