Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in bestimmten Fördergebieten neue preisgünstige Mietwohnungen bauen oder bauen lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 2.000 €.
Antragsverfahren ist zweistufig mit jährlich festgelegten Terminen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen.
Ihre Gemeinde muss einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben.Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und als Bauherrin/Bauherr müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent Ihrer Gesamtkosten erbringen.Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter undfür jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.
Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen.Das Baudarlehen wird Ihnen nur bereitgestellt, wenn in dem Gebäude mindestens 4 Wohneinheiten entstehen.Normalerweise muss sich die Kommune mit mindestens EUR 6.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligen.Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 1.200 € – 2.000 €. Förderquote: 20 %.
Antragsverfahren ist zweistufig mit jährlich festgelegten Terminen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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