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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in bestimmten Fördergebieten neue preisgünstige Mietwohnungen bauen oder bauen lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen in bestimmten festgelegten Verdichtungsgebieten schaffen. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung. Auch für den Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen können Sie eine Förderung beantragen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens (Grundbetrag) beträgt, abhängig von den örtlichen Bodenpreisen, zwischen EUR 1.200,00 und EUR 2.000 je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätzlich können Sie einen Zuschlag von je EUR 150,00 je Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche für rollstuhlgerechte Wohnungen erhalten. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe von EUR 500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten. Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe von EUR 3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aber EUR 45.000 pro Aufzug bekommen. Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 25 oder 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss um EUR 150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 2.000 €.

Frist und Status

Antragsverfahren ist zweistufig mit jährlich festgelegten Terminen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen.

Ihre Gemeinde muss einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben.Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und als Bauherrin/Bauherr müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent Ihrer Gesamtkosten erbringen.Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter undfür jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.

Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen.Das Baudarlehen wird Ihnen nur bereitgestellt, wenn in dem Gebäude mindestens 4 Wohneinheiten entstehen.Normalerweise muss sich die Kommune mit mindestens EUR 6.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligen.Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Baugrundstücksnachweis,Eigenleistungsnachweis

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Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen?

Förderbetrag: 1.200 € – 2.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen beantragen?

Antragsverfahren ist zweistufig mit jährlich festgelegten Terminen.

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.200 € – 2.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hessen

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