Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.800 € – 2.600 €.
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten schaffen.
Sie müssen zum Nachweis der Wohnberechtigung einmal pro Semester beziehungsweise Ausbildungsjahr die Vorlage einer Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen beziehungsweise den Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen verlangen.
Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden.
Sie erhalten die Förderung für eine Wohnfläche (Regelwohnfläche) von bis zu 25 Quadratmetern je Wohnplatz.
Sie müssen die Wohnflächenuntergrenzen für Appartements oder Wohnplätze einhalten.
Sie müssen die Wohnungen oder Appartements bezugsfertig herrichten und sie mit WC, Bad/Dusche, Küche oder Kochgelegenheit, Waschmaschine sowie Internetanschluss ausstatten.
Bitte beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €. Förderquote: 20 %.
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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