Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.800 € – 2.600 €.
Frist und Status
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten schaffen.
Sie müssen zum Nachweis der Wohnberechtigung einmal pro Semester beziehungsweise Ausbildungsjahr die Vorlage einer Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen beziehungsweise den Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen verlangen.
Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden.
Sie erhalten die Förderung für eine Wohnfläche (Regelwohnfläche) von bis zu 25 Quadratmetern je Wohnplatz.
Sie müssen die Wohnflächenuntergrenzen für Appartements oder Wohnplätze einhalten.
Sie müssen die Wohnungen oder Appartements bezugsfertig herrichten und sie mit WC, Bad/Dusche, Küche oder Kochgelegenheit, Waschmaschine sowie Internetanschluss ausstatten.
Bitte beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen,Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?
Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.800 € – 2.600 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hessen