Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.800 € – 2.600 €.
Frist und Status
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
Es müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten geschaffen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen,Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?
Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?
Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.800 € – 2.600 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hessen