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Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für studentische Haushalte oder für Haushalte von Auszubildenden neu bauen möchten. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen, im Einzelfall auch für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) hängt von den örtlichen Bodenpreisen ab und beträgt EUR 1.800 bis EUR 2.600 je Quadratmeter Wohnfläche. Für das Baudarlehen können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.800 € – 2.600 €.

Frist und Status

Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten schaffen.

Sie müssen zum Nachweis der Wohnberechtigung einmal pro Semester beziehungsweise Ausbildungsjahr die Vorlage einer Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen beziehungsweise den Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen verlangen.

Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden.

Sie erhalten die Förderung für eine Wohnfläche (Regelwohnfläche) von bis zu 25 Quadratmetern je Wohnplatz.

Sie müssen die Wohnflächenuntergrenzen für Appartements oder Wohnplätze einhalten.

Sie müssen die Wohnungen oder Appartements bezugsfertig herrichten und sie mit WC, Bad/Dusche, Küche oder Kochgelegenheit, Waschmaschine sowie Internetanschluss ausstatten.

Bitte beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen,Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?

Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?

Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.800 € – 2.600 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hessen