VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende mit Darlehen und Finanzierungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für studentische Haushalte oder für Haushalte von Auszubildenden neu bauen möchten. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen, im Einzelfall auch für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) hängt von den örtlichen Bodenpreisen ab und beträgt EUR 1.800 bis EUR 2.600 je Quadratmeter Wohnfläche. Für das Baudarlehen können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.800 € – 2.600 €.

Frist und Status

Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.

Es müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten geschaffen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen,Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?

Förderbetrag: 1.800 € – 2.600 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden beantragen?

Anträge müssen zu jährlich festgelegten Terminen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.800 € – 2.600 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hessen