Soziale Mietwohnraumförderung – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm dient der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Studierende und Auszubildende in Hessen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 70.000 € – 55.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Ein geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen, und die Bauherrschaft muss eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Baugrundstücksnachweis,Eigenleistungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung
Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung beantragen?
Studierende und Auszubildende in Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung?
Förderbetrag: 70.000 € – 55.000 €. Förderquote: 0.6 %.
Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026. Anträge müssen bis spätestens 21.08.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 70.000 € – 55.000 €
- Förderquote
- 0.6 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 21. August 2026
- Förderregion
- Hessen