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Soziale Entschädigung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV für Personen mit gesundheitlichen Schäden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene.

Was wird gefördert?

Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Das SGB XIV beinhaltet einen einheitlichen und verbesserten Leistungskatalog an Geld- und Sachleistungen und sieht als neue Leistungen Soforthilfen insbesondere durch eine kompetente psychologische Beratung und Betreuung in Traumaambulanzen vor.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Voraussetzungen

Anspruch auf Leistungen haben Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene und weitere spezifische Gruppen.

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Häufige Fragen zu Soziale Entschädigung

Wer kann Soziale Entschädigung beantragen?

Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene

Wer ist Fördergeber von Soziale Entschädigung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: msgiv_brandenburg.

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