Soziale Entschädigung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV für Personen mit gesundheitlichen Schäden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen haben Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene und weitere spezifische Gruppen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Entschädigung
Wer kann Soziale Entschädigung beantragen?
Opfer von Gewalttaten, Geschädigte durch Zivildienst, Hinterbliebene
Wer ist Fördergeber von Soziale Entschädigung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: msgiv_brandenburg.
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