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Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt wissenschaftliche Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3). Gefördert werden Forschungsarbeiten von interdisziplinär zusammengesetzten sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen. Die Nachwuchsgruppen arbeiten interdisziplinär mit den Natur- und Ingenieurswissenschaften zusammen, beziehen Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis ein und sind offen und anschlussfähig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_fona3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.

Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.

Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.

Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.

Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.

Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.

Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen

Wer kann Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028

Wer ist Fördergeber von Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen zur Gruppe „bmbf_fona3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
29. April 2028
Förderregion
bundesweit