Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_fona3“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.
Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.
Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.
Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.
Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.
Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHochschulen, Forschungseinrichtungen
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen zur Gruppe „bmbf_fona3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →