Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_fona3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.
Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.
Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.
Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.
Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.
Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen
Wer kann Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen beantragen?
Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 29. April 2028. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028
Wer ist Fördergeber von Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen zur Gruppe „bmbf_fona3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 29. April 2028
- Förderregion
- bundesweit