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Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie leerstehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte herrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauherhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 je Wohnung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte"

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Wer kann Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte beantragen?

Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern