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Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauerhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 5.000 je Wohnung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Wer kann Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte beantragen?

Eigentümer, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern