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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Das Sonderprogramm fördert die barrierefreie Gastlichkeit in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.

Was wird gefördert?

Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie. Antragsberechtigt sind Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen, darunter GmbH, UG, AG und Einzelunternehmen. Das Programm zielt darauf ab, die Wirtschaft und Innovation im Bereich der barrierefreien Angebote zu unterstützen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung auf dem Vordruck Nr. 90 FV,Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern