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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden Investitionen in die Barrierefreiheit gefördert. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern zu stärken. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 Euro.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung auf dem Vordruck Nr. 90 FV,Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern