Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 71 Tagen
Das Sonderprogramm fördert die barrierefreie Gastlichkeit in Bayern.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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