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Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen.

Was wird gefördert?

Ab sofort können Grundstückseigentümer Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte beantragen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung mit einer maximalen Zuwendung von 5.000 EUR pro Wohneinheit. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen sind und die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bestätigung der Belegenheitsgemeinde,Vertretungsberechtigung (bei Änderung gegenüber den Angaben im Antrag),Mittelanforderung und Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen

Wer kann Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen beantragen?

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen?

Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit