Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: LFI M-V
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LFI M-V.
Voraussetzungen
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Bestätigung der Belegenheitsgemeinde,Vertretungsberechtigung (bei Änderungen),Mittelanforderung und Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum
Wer kann Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum beantragen?
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum?
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum?
Fördergeber ist LFI M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit