Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte.
Antragsberechtigt sind: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen sind und die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
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Jetzt Projekt prüfenGrundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von Miet- und Genossenschaftswohnungen
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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