Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum.
Die Förderquote beträgt 5 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU -Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Fördergebiet umfasst die EFRE -Schwerpunktgebiete.
Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.
Sie senken mithilfe Ihres Vorhabens den Endenergieverbrauch Ihres Betriebs deutlich und halten dabei folgende Mindesteinsparquoten ein: Bei technischen Anlagen einschließlich Gebäudetechnik muss eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu den bereits im Betrieb vorhandenen beziehungsweise zu ersetzenden Maschinen/Anlagen erreicht werden.
Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung müssen einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 Prozent haben.
Bei der Sanierung von Gebäuden muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20 Prozent unterschritten werden.
Bei Neubauten muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5 Prozent unterschritten werden.
Sie müssen die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs (kWh /Jahr) durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel eine Architektin und einen Architekten, eine Beraterin und einen Berater, ein externes Planungsbüro oder einen Anlagenhersteller) nachweisen.
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Förderquote: 5 %.
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Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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