Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 5 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen,schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
Wer kann Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“?
Förderquote: 5 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 5 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern