Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Unterstützt werden gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_sonderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“
Wer kann Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ beantragen?
Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“?
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Bis wann kann man Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“?
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ zur Gruppe „dkhw_sonderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit