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Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unterstützt werden gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen.

Was wird gefördert?

Mithilfe des Sonderfonds können psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen finanziert werden, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag zur Verfügung gestellt, Folgeanträge sind möglich. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, Eigenanteile bzw. Drittmittel sind nicht notwendig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_sonderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“

Wer kann Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ beantragen?

Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ zur Gruppe „dkhw_sonderfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit