VeröffentlichtBildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz

Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung West-Östliche Begegnungen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderprogramm für internationale Jugendbegegnungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: verein, soziale_einrichtung.

Was wird gefördert?

Mit der Sonderausschreibung zur Jugendförderung setzt die Stiftung West-Östliche Begegnungen einen besonderen Förderschwerpunkt im Bereich internationaler Jugendbegegnungen: Gefördert werden drei Projekte mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 10.000 €. Im Mittelpunkt stehen direkte Begegnung, gemeinsames Arbeiten auf Augenhöhe und eine nachhaltige Stärkung der Partnerschaften zwischen Deutschland und den Partnerländern der Stiftung. Gefördert werden außerschulische internationale Begegnungsprojekte zwischen einer deutschen gemeinnützigen Organisation und mindestens einer Partnerorganisation aus Osteuropa, dem Südkaukasus oder Zentralasien im Rahmen der Partnerländer der Stiftung. Die Projekte können sich thematisch frei ausrichten, etwa in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Musik, Geschichte und Erinnerung, Demokratie und Teilhabe, Klima und Umwelt, Medien oder Migration und Exil. Im Mittelpunkt steht die persönliche Begegnung der Teilnehmenden sowie ihre gemeinsame inhaltliche Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema. Gefördert werden Vorhaben, die zwischen dem 1. Juni 2026 und dem 31. Mai 2027 stattfinden. Die Projekte können bilateral oder multilateral durchgeführt werden, sofern ausschließlich Organisationen aus den Partnerländern der Stiftung beteiligt sind. Sendet euren Antrag bis zum 30. April 2026 per E-Mail an: info@stiftung-woeb.de Zielgruppen/Bedingungen Zielgruppe sind junge Teilnehmende im Alter von 18–30 Jahre (pro zehn Teilnehmende kann eine Person älter als 30 Jahre sein). Die Gruppengröße ist frei wählbar, sollte jedoch zur geplanten Begegnung passen, sodass eine intensive Begegnung möglich wird. Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, freie Träger und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist mindestens eine ausländische Partnerorganisation in einem der Partnerländer der Stiftung. Weitere Informationen Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. 30. April 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung West-Östliche Begegnungen.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_woeb_jugend". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“

Wer kann Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ beantragen?

verein, soziale_einrichtung

Bis wann kann man Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. 30. April 2027

Wer ist Fördergeber von Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“?

Fördergeber ist Stiftung West-Östliche Begegnungen. Quelle: dsee.

Ist Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ zur Gruppe „stiftung_woeb_jugend". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
Antragsfrist
30. April 2027
Förderregion
Bundesweit