Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung West-Östliche Begegnungen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderprogramm für internationale Jugendbegegnungen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, soziale_einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. 30. April 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung West-Östliche Begegnungen.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_woeb_jugend". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“
Wer kann Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ beantragen?
verein, soziale_einrichtung
Bis wann kann man Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. April 2027. 30. April 2027
Wer ist Fördergeber von Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“?
Fördergeber ist Stiftung West-Östliche Begegnungen. Quelle: dsee.
Ist Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sonderausschreibung „Zukunft im Austausch“ zur Gruppe „stiftung_woeb_jugend". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
- Antragsfrist
- 30. April 2027
- Förderregion
- Bundesweit