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Antrag möglichZuschuss

Solidarisches Zusammenleben der Generationen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und bei der Stärkung des Zusammenlebens der Generationen. Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen in folgenden Feldern: Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit,Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität,Bildung im familiären Umfeld,Beratung, Unterstützung und Information,Wohnumfeld und Lebensqualität,Dialog der Generationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses erfolgt bis zu einem Höchstbetrag, der vom zuständigen Ministerium nach den Kriterien „Bevölkerungszahl“, „intergenerationalen Verantwortung – Abhängigenquotient“, „Armut – Mindestsicherung“ sowie „inverse Bevölkerungsdichte“ festgelegt wird. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.11. für das Folgejahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Thüringer Landkreis und kreisfreie Stadt.

Sie können die Mittel weiterleiten an gemeinnützige Träger,Verbände der Wohlfahrtspflege,kirchliche Träger sowiekreisangehörige Städte und Gemeinden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen maximal 5 Jahren alten Plan vorlegen, der den Bestand, Bedarf und die daraus abgeleiteten bedarfsgerechten, familienunterstützenden Projekte entsprechend der Handlungsfelder umfasst.die Trägerpluralität und den Vorrang freier Träger bei der Auswahl der Projekte gewährleisten.vorhandene fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums beziehungsweise des Landesjugendhilfeausschusses beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • maximal 5 Jahre alter Plan,Nachweis über Trägerpluralität,fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards

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Häufige Fragen zu Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Wer kann Solidarisches Zusammenleben der Generationen beantragen?

Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte

Bis wann kann man Solidarisches Zusammenleben der Generationen beantragen?

Anträge sind bis zum 15.11. für das Folgejahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Solidarisches Zusammenleben der Generationen?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

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