Fördergeber: Software AG – Stiftung (SAGST)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Software AG – Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Initiativen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Software AG – Stiftung (SAGST).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „softwareag_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Software AG – Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfengemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Initiativen
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Software AG – Stiftung (SAGST). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Software AG – Stiftung zur Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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