Software AG – Stiftung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Software AG – Stiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Software AG – Stiftung fördert Menschen in ihrer gesamten Entwicklung, von der Elementarpädagogik bis zur Hilfe für Menschen im Alter.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Gesellschaften, Initiativen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Software AG – Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Software AG – Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Software AG – Stiftung
Wer kann Software AG – Stiftung beantragen?
Vereine, Gesellschaften, Initiativen
Bis wann kann man Software AG – Stiftung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Software AG – Stiftung?
Fördergeber ist Software AG – Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Software AG – Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Software AG – Stiftung zur Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit