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Software AG – Stiftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Software AG – Stiftung (SAGST)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Software AG – Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Initiativen.

Was wird gefördert?

Die Software AG – Stiftung (SAGST) ist eine gemeinnützige Förderstiftung bürgerlichen Rechts und Großaktionärin der in Darmstadt ansässigen Software AG. Sie stellt bei ihrer Förderung den Menschen in seiner gesamten Entwicklung in den Mittelpunkt – von der Elementarpädagogik bis zur Hilfe für Menschen im Alter. Das besondere Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang Menschen, die in ihrer Biografie Begleitung und Hilfestellung benötigen, sei es im Bereich „Hilfen für Menschen mit Assistenzbedarf“ oder in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Stiftung sieht dabei den Menschen in seinem Kontext, weswegen sowohl die Ernährung und eine intakte Natur als auch eine menschengemäße Medizin im Förderfokus der Stiftung stehen. In allen Bereichen werden auch Wissenschaft und Forschung gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Software AG – Stiftung (SAGST).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „softwareag_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Software AG – Stiftung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Software AG – Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Software AG – Stiftung

Wer kann Software AG – Stiftung beantragen?

gemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Initiativen

Bis wann kann man Software AG – Stiftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Software AG – Stiftung?

Fördergeber ist Software AG – Stiftung (SAGST). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Software AG – Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Software AG – Stiftung zur Gruppe „softwareag_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
bundesweit