Fördergeber: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Soforthilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen beantragen.
Antragsberechtigt sind: Privathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 5.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Schaden durch eine Naturkatastrophe, Anerkennung des Naturereignisses durch den Landtag, Eigenerklärungen über den Hauptwohnsitz und Schadenshöhe.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Förderbetrag: 1.000 € – 5.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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