Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Soforthilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 5.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Schaden durch eine Naturkatastrophe, Anerkennung des Naturereignisses durch den Landtag, Eigenerklärungen über den Hauptwohnsitz und Schadenshöhe.
Erforderliche Unterlagen
- Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz,Eigenerklärung über den Schaden,Nachweis über Versicherungsleistungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Wer kann Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen?
Privathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe?
Förderbetrag: 1.000 € – 5.000 €.
Bis wann kann man Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.
Wer ist Fördergeber von Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. März 2029
- Förderregion
- Bundesweit