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Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Soforthilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Wenn Sie als Privatperson von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell bewältigen. Von der Starthilfe umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen. Wenn Sie als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie mit der Soforthilfe finanzielle Belastungen durch die folgenden Maßnahmen abmildern: Räumung und Reinigung der von einer Naturkatastrophe betroffenen Betriebsstätten, kurzfristiger und/oder provisorischer Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar und sonstige Wiederanlaufausgaben sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung nach einer Naturkatastrophe.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 5.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Schaden durch eine Naturkatastrophe, Anerkennung des Naturereignisses durch den Landtag, Eigenerklärungen über den Hauptwohnsitz und Schadenshöhe.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz,Eigenerklärung über den Schaden,Nachweis über Versicherungsleistungen

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Häufige Fragen zu Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Wer kann Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen?

Privathaushalte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Förderbetrag: 1.000 € – 5.000 €.

Bis wann kann man Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2029.

Wer ist Fördergeber von Soforthilfe für von Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. März 2029
Förderregion
Bundesweit