Fördergeber: Landespräventionsrat Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen von Vereinen und Institutionen zur Verhinderung von Kriminalität.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Institutionen, Verbände, kommunale und freie Träger.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat Brandenburg.
Die Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten und es ist ein Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals erforderlich.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Institutionen, Verbände, kommunale und freie Träger
Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Landespräventionsrat Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
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