Sicherheitsoffensive Brandenburg – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landespräventionsrat Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen von Vereinen und Institutionen zur Verhinderung von Kriminalität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Institutionen, Verbände, kommunale und freie Träger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat Brandenburg.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten und es ist ein Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sicherheitsoffensive Brandenburg"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sicherheitsoffensive Brandenburg
Wer kann Sicherheitsoffensive Brandenburg beantragen?
Vereine, Institutionen, Verbände, kommunale und freie Träger
Wie hoch ist die Förderung bei Sicherheitsoffensive Brandenburg?
Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Sicherheitsoffensive Brandenburg?
Fördergeber ist Landespräventionsrat Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.500 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit