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Sicherheitsoffensive Brandenburg – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landespräventionsrat

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen von Vereinen und Institutionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Institutionen, Verbände, kommunale oder freie Träger.

Was wird gefördert?

Der Landespräventionsrat 'Sicherheitsoffensive Brandenburg' fördert kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen, Verbänden, kommunalen oder freien Trägern, die sich an den Schwerpunkten seiner Arbeit ausrichten. Diese sind die Zurückdrängung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Jugendgewalt, Prävention der Drogenkriminalität, Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene, Zurückdrängung von häuslicher Gewalt sowie Bekämpfung von Opferentstehungsprozessen und Opferschutz.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landespräventionsrat.

Voraussetzungen

Projekte müssen zur Verhinderung von Kriminalität beitragen und ein erhebliches Landesinteresse begründen.

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Häufige Fragen zu Sicherheitsoffensive Brandenburg

Wer kann Sicherheitsoffensive Brandenburg beantragen?

Vereine, Institutionen, Verbände, kommunale oder freie Träger

Wer ist Fördergeber von Sicherheitsoffensive Brandenburg?

Fördergeber ist Landespräventionsrat. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit