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Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Unternehmen im Güterkraftverkehr können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.

Was wird gefördert?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 3,5 t sind, können einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden fahrzeugbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, mit einem maximalen Zuschuss von 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug und einem Höchstbetrag von 33.000 € pro Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 33.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie erfüllen und die Maßnahme muss spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise zu den förderfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr

Wer kann Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr beantragen?

Unternehmen im Güterkraftverkehr

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr?

Förderbetrag: bis 33.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr?

Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 33.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2031
Förderregion
Bundesweit