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Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Unternehmen im Güterkraftverkehr zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes zu finanzieren. Die Förderung erfolgt im Rahmen des De-minimis-Programms.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Wer kann Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?

Unternehmen im Güterkraftverkehr

Wer ist Fördergeber von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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