Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Unternehmen im Güterkraftverkehr können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 33.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie erfüllen und die Maßnahme muss spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise zu den förderfähigen Ausgaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr
Wer kann Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr beantragen?
Unternehmen im Güterkraftverkehr
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr?
Förderbetrag: bis 33.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr?
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 33.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2031
- Förderregion
- Bundesweit