Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Unternehmen im Güterkraftverkehr können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 33.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Das Vorhaben muss die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie erfüllen und die Maßnahme muss spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen im Güterkraftverkehr
Förderbetrag: bis 33.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2031. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem die geförderte Maßnahme beginnen soll.
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
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