Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen an Schulinfrastruktur in Sachsen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragstellung ist ab dem 29
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, Schulen
Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragstellung ist ab dem 29
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →