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Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Baumaßnahmen an Schulinfrastruktur in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulgebäuden sowie von Wohnheimen und deren Außenanlagen. Es werden bis zu 60 % der Kosten für die Baumaßnahmen gefördert. Anträge können ab dem 29.06.2026 über das Förderportal der SAB gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Anträge sind bis spätestens zum 01.09.2027 einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).

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Häufige Fragen zu Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO

Wer kann Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO beantragen?

Kommunen, Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Anträge sind bis spätestens zum 01.09.2027 einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO?

Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. September 2027
Förderregion
Sachsen