VeröffentlichtZuschuss
Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen an Schulinfrastruktur in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulgebäuden sowie von Wohnheimen und deren Außenanlagen. Es werden bis zu 60 % der Kosten für die Baumaßnahmen gefördert. Anträge können ab dem 29.06.2026 über das Förderportal der SAB gestellt werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Anträge sind bis spätestens zum 01.09.2027 einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO
Wer kann Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO beantragen?
Kommunen, Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Anträge sind bis spätestens zum 01.09.2027 einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Schulinfrastruktur Sondervermögen - KomInvStärkVO?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. September 2027
- Förderregion
- Sachsen