Schienenfahrzeugförderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Erwerb umweltfreundlicher und barrierefreier Schienenfahrzeuge für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeugbeschaffungs- und Fahrzeugbereitstellungsgesellschaften, Aufgabenträger.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Bestätigung des Aufgabenträgers (Formular WF_1150)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schienenfahrzeugförderung
Wer kann Schienenfahrzeugförderung beantragen?
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeugbeschaffungs- und Fahrzeugbereitstellungsgesellschaften, Aufgabenträger
Bis wann kann man Schienenfahrzeugförderung beantragen?
Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Wer ist Fördergeber von Schienenfahrzeugförderung?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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