Fördergeber: L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen
Förderung für den Erwerb von emissionsarmen und barrierefreien Schienenfahrzeugen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Antragsberechtigt sind: Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger.
Antragstellung ganzjährig möglich
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG.
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Jetzt Projekt prüfenEisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger
Antragstellung ganzjährig möglich
Fördergeber ist L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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