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Antrag möglichZuschuss

Schienenfahrzeugförderung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen

Förderung für den Erwerb von emissionsarmen und barrierefreien Schienenfahrzeugen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger.

Was wird gefördert?

Als kommunales oder privates Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie emissionsarme und barrierefreie Schienenfahrzeuge anschaffen. Die Förderung umfasst Neufahrzeuge als Erst- oder Ersatzbeschaffung, Verlängerung von Fahrzeugen, Einsatz im ÖPNV, Modernisierung der Flotte und Umstieg auf alternative Antriebsformen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie ein öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen sind oder ein Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG.

Frist und Status

Antragstellung ganzjährig möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Bestätigung des Aufgabenträgers (Formular WF_1150)

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Häufige Fragen zu Schienenfahrzeugförderung

Wer kann Schienenfahrzeugförderung beantragen?

Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger

Bis wann kann man Schienenfahrzeugförderung beantragen?

Antragstellung ganzjährig möglich

Wer ist Fördergeber von Schienenfahrzeugförderung?

Fördergeber ist L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

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