Schienenfahrzeugförderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung für den Erwerb umweltfreundlicher und barrierefreier Schienenfahrzeuge für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugbeschaffungsgesellschaften, Aufgabenträger.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Bestätigung des Aufgabenträgers,Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers (falls erforderlich)
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schienenfahrzeugförderung
Wer kann Schienenfahrzeugförderung beantragen?
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugbeschaffungsgesellschaften, Aufgabenträger
Bis wann kann man Schienenfahrzeugförderung beantragen?
Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Wer ist Fördergeber von Schienenfahrzeugförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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