Fördergeber: Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Antragstellung erfolgt zweistufig.
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V..
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist technisch sowie rechtlich umsetzbar und Sie führen es in Berlin durch.Sie müssen in Ihrem Club beziehungsweise in Ihrer Spielstätte ein Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen durchführen.Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten.Sie müssen die gesetzlichen Grenzwerte bereits einhalten.Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die Räumlichkeit noch mindestens 2 Jahre nutzen können.Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abschließen.
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Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Antragstellung erfolgt zweistufig.
Fördergeber ist Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V.. Quelle: foerderdatenbank.de.
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