FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Berlin
  4. /Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Antrag möglichZuschuss

Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V.

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken. Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Clubs, innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu EUR 50.000 pro Antrag, bei Projekten mit sehr großer Bedeutung ausnahmsweise bis zu EUR 100.000. Der Fördersatz richtet sich nach der Höhe der beantragten Fördersumme: Bis EUR 10.000 beträgt der Fördersatz 90 Prozent, zwischen EUR 10.000 und EUR 20.000 liegt er bei 85 Prozent und über EUR 20.000 bei 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein bei dem Clubcommission Berlin e.V. Wenn Ihr Projekt förderfähig und eine Beratung erfolgt ist, müssen Sie ein Schallschutzkonzept beziehungsweise einen Prüfbericht erstellen lassen. Auf dieser Grundlage reichen Sie einen Vollantrag ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Antragstellung erfolgt zweistufig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V..

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist technisch sowie rechtlich umsetzbar und Sie führen es in Berlin durch.Sie müssen in Ihrem Club beziehungsweise in Ihrer Spielstätte ein Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen durchführen.Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten.Sie müssen die gesetzlichen Grenzwerte bereits einhalten.Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die Räumlichkeit noch mindestens 2 Jahre nutzen können.Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abschließen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Schallschutzkonzept,Prüfbericht

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

Wer kann Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten beantragen?

gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin

Wie hoch ist die Förderung bei Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten beantragen?

Antragstellung erfolgt zweistufig.

Wer ist Fördergeber von Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten?

Fördergeber ist Land Berlin, Clubcommission Berlin e.V.. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle