Fördergeber: Filmförderungsanstalt (FFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Zuschüsse für die Herstellung von Filmen, die für eine Erstauswertung im Kino bestimmt sind.
Antragsberechtigt sind: Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 5.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Filmförderungsanstalt (FFA).
Hersteller müssen die ökologischen Standards beachten und bestimmte Mindestkosten einhalten.
Produktionsdienstleister müssen sicherstellen, dass die Filme in Deutschland im Kino aufgeführt werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deutscher Filmförderfonds (DFFF) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung
Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 30 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist Filmförderungsanstalt (FFA). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →