Deutscher Filmförderfonds (DFFF) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Filmförderungsanstalt (FFA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Zuschüsse für die Herstellung von Filmen, die für eine Erstauswertung im Kino bestimmt sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Filmförderungsanstalt (FFA).
Voraussetzungen
Hersteller müssen die ökologischen Standards beachten und bestimmte Mindestkosten einhalten.
Produktionsdienstleister müssen sicherstellen, dass die Filme in Deutschland im Kino aufgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Herstellungskosten,Einhaltung der ökologischen Standards
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Wer kann Deutscher Filmförderfonds (DFFF) beantragen?
Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung
Wie hoch ist die Förderung bei Deutscher Filmförderfonds (DFFF)?
Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Deutscher Filmförderfonds (DFFF) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Deutscher Filmförderfonds (DFFF)?
Fördergeber ist Filmförderungsanstalt (FFA). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit