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Antrag möglichDarlehen

Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Mietwohnungsbau durch Neubau und Umnutzung von Gebäuden in bestimmten Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind..

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden in M-V, die in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind. Die Zuwendung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.990 EUR/m² Wohnfläche. Zuwendungsfähig sind Ausgaben von bis zu 5.320 EUR/m² Wohnfläche. Das Baudarlehen wird zinsfrei gewährt und ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr mit 3 % jährlich zu tilgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.990 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eigentum oder Erbbaurecht an einem geeigneten Baugrundstück; Nachweis der Finanzierungssicherung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zuwendung,Planung und Finanzierung des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen

Wer kann Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen?

Förderbetrag: bis 3.990 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.990 €
Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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