Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Gewährung von Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau oder Änderung von Gebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.060 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks oder Nachweis über den Erwerb eines Grundstücks.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Bestätigung Belegenheitsgemeinde
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen
Wer kann Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind.
Wie hoch ist die Förderung bei Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen?
Förderbetrag: bis 5.060 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.060 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern