Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau oder Änderung von Gebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.060 €.
Frist und Status
Anträge können ab dem 15.09.2026 digital gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Eigentum oder Erbbaurecht an einem geeigneten Baugrundstück oder Nachweis über den gesicherten Erwerb.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über das Grundstück,Planungsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern?
Förderbetrag: bis 5.060 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge können ab dem 15.09.2026 digital gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.060 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern