Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Mietwohnungsbau durch Neubau und Umnutzung von Gebäuden in bestimmten Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind..
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.990 €.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Eigentum oder Erbbaurecht an einem geeigneten Baugrundstück; Nachweis der Finanzierungssicherung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenNatürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind.
Förderbetrag: bis 3.990 €. Förderquote: 75 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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