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Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau oder Änderung von Gebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind..

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Gewährung von Zuwendungen für den Mietwohnungsbau in Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind. Gefördert wird die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Baudarlehens mit einem Teilschuldenerlass und ist an bestimmte Wohnflächengrenzen gebunden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.060 €.

Frist und Status

Anträge können ab dem 15.09.2026 digital gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Eigentum oder Erbbaurecht an einem geeigneten Baugrundstück oder Nachweis über den gesicherten Erwerb.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über das Grundstück,Planungsunterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: bis 5.060 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge können ab dem 15.09.2026 digital gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Mietwohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.060 €
Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern