Sanddorf-Stiftung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Sanddorf-Stiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die SANDDORF-STIFTUNG fördert die deutsch-polnischen Beziehungen durch offene Kommunikation und interkulturellen Austausch.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen, Universitäten, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sanddorf-Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sanddorf_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sanddorf-Stiftung
Wer kann Sanddorf-Stiftung beantragen?
Schulen, Universitäten, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Sanddorf-Stiftung?
Förderbetrag: bis 4.000 €.
Bis wann kann man Sanddorf-Stiftung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Sanddorf-Stiftung?
Fördergeber ist Sanddorf-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Sanddorf-Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sanddorf-Stiftung zur Gruppe „sanddorf_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit