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Antrag möglichZuschuss

Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine.

Was wird gefördert?

Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland. Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen Bildung,Infrastruktur und medizinische Versorgung,Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer,Umwelt- und Klimaschutz,Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,humanitäre Maßnahmen,Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,Digitalisierung sowieStärkung der Menschenrechte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.

Frist und Status

Anträge bis zu 6.000 EUR können bis zum 20. eines Monats eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit einer Organisation, Gruppe oder Institution eines Landes zusammenarbeiten, das auf der Development-Assistance-Committee-(DAC)-Liste der Entwicklungsländer steht.Sie müssen die Zielgruppen in den Projektzyklus wesentlich einbeziehen.

Ihre Maßnahme muss einen deutlich erkennbaren Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.Nach dem Ende der Förderung müssen Sie die Nachhaltigkeit Ihres Projektes sicherstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Kosten- und Finanzierungsplan,Satzung,Eintragung ins Vereinsregister,Gemeinnützigkeitsbescheid

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit

Wer kann Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

gemeinnützige Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit?

Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

Anträge bis zu 6.000 EUR können bis zum 20. eines Monats eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit?

Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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