Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Pauschale Zuwendung für soziale Zwecke in Landkreisen und kreisfreien Städten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst: Leitung, welche die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 3 und 4 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes erfüllt.
Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung.
Im Bereich Suchtberatungs- und -behandlungsstellen: Teilnahme der Einrichtungen an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sächsische Kommunalpauschalenverordnung
Wer kann Sächsische Kommunalpauschalenverordnung beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte
Wer ist Fördergeber von Sächsische Kommunalpauschalenverordnung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.
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