Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Pauschale Zuwendung für soziale Zwecke in Landkreisen und kreisfreien Städten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung? Ein Förderantrag ist nicht erforderlich Ausreichung Zuwendung: Mitteilung an Zuwendungsempfänger über voraussichtliche Höhe der Zuwendung bis zum 1
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst: Leitung, welche die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 3 und 4 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes erfüllt.
Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung.
Im Bereich Suchtberatungs- und -behandlungsstellen: Teilnahme der Einrichtungen an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sächsische Kommunalpauschalenverordnung
Wer kann Sächsische Kommunalpauschalenverordnung beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte
Bis wann kann man Sächsische Kommunalpauschalenverordnung beantragen?
Antragstellung? Ein Förderantrag ist nicht erforderlich Ausreichung Zuwendung: Mitteilung an Zuwendungsempfänger über voraussichtliche Höhe der Zuwendung bis zum 1
Wer ist Fördergeber von Sächsische Kommunalpauschalenverordnung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.
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