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Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung der klimafreundlichen Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Sachsen.

Was wird gefördert?

Die Förderung für klimafreundliche Sanierung von selbstgenutzten Wohneigentum wurde verbessert, um diesen wichtigen Bereich weiter voranzutreiben. Ab sofort können Eigentümer von einer Zinsvergünstigung von aktuell 0,8 % profitieren. Mit dem Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ können Eigentümer ein zinsvergünstigtes Darlehen von mindestens 20.000 EUR bis maximal zur Höhe der Bau- und Planungskosten erhalten. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von bestehenden kleineren Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten) in Sachsen, einschließlich energetischer Maßnahmen wie energieeffiziente Heizungsanlagen und Modernisierung der Gebäudehülle.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0.8 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

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Häufige Fragen zu Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Wer kann Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen beantragen?

Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 0.8 %.

Wer ist Fördergeber von Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
0.8 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen