Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen in Zukunftsenergien in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Organisationen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibsa_zukunftsenergien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm sind die Umsetzung innovativer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der fachlichen Eignung
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien
Wer kann Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien beantragen?
Unternehmen und Organisationen im Bereich der erneuerbaren Energien
Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien zur Gruppe „ibsa_zukunftsenergien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt