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Rückgarantien des Bundes und der Länder – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Garantien zur Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Für die Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Garantien zur Verfügung. Diese Garantie wird ihrerseits durch eine Rückgarantie des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Die Risikoübernahme durch Bund und Länder sowie Bürgschaftsbanken kommt allein dem Beteiligungsnehmer, das heißt dem mittelständischen Unternehmen zugute. Nach den europarechtlichen Vorgaben ist hierbei der Beihilfewert der staatlichen Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger, das heißt dem geförderten Unternehmen, mitzuteilen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen).

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Häufige Fragen zu Rückgarantien des Bundes und der Länder

Wer kann Rückgarantien des Bundes und der Länder beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Bis wann kann man Rückgarantien des Bundes und der Länder beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Rückgarantien des Bundes und der Länder?

Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Rückgarantien des Bundes und der Länder mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Rückgarantien des Bundes und der Länder zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Garantie
Förderregion
bundesweit