Rückgarantien des Bundes und der Länder – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Garantien zur Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Antragstellung erfolgt durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rückgarantien des Bundes und der Länder
Wer kann Rückgarantien des Bundes und der Länder beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Bis wann kann man Rückgarantien des Bundes und der Länder beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Rückgarantien des Bundes und der Länder?
Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Rückgarantien des Bundes und der Länder mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Rückgarantien des Bundes und der Länder zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Garantie
- Förderregion
- bundesweit