Rückbürgschaften des Bundes – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Das Programm bietet Rückbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000.000 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rückbürgschaften des Bundes
Wer kann Rückbürgschaften des Bundes beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Rückbürgschaften des Bundes?
Förderbetrag: 20.000.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Rückbürgschaften des Bundes beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Rückbürgschaften des Bundes?
Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Rückbürgschaften des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Rückbürgschaften des Bundes zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- bundesweit