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Antrag möglichBürgschaft

Rückbürgschaften des Bundes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 62 Tagen

Das Programm bietet Rückbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Rückbürgschaften des Bundes werden von den Deutschen Bürgschaftsbanken bereitgestellt. Sie richten sich an Unternehmen und Existenzgründer und sind bundesweit verfügbar. Die Förderung erfolgt in Form von Bürgschaften, um die wirtschaftliche Entwicklung und Innovation zu unterstützen. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Rückbürgschaften des Bundes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Rückbürgschaften des Bundes

Wer kann Rückbürgschaften des Bundes beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Rückbürgschaften des Bundes?

Förderbetrag: 20.000.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Rückbürgschaften des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Rückbürgschaften des Bundes?

Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Rückbürgschaften des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Rückbürgschaften des Bundes zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → 100xDigital
  • → GRW Gewerbliche Richtlinie (2026-2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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