VeröffentlichtBürgschaft

Rückbürgschaften des Bundes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderprogramm zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen, die bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung haben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab EUR 20 Millionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich sein.

EU-Beihilferecht ist zu beachten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Rückbürgschaften des Bundes

Wer kann Rückbürgschaften des Bundes beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Rückbürgschaften des Bundes?

Förderbetrag: 20.000.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Rückbürgschaften des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Rückbürgschaften des Bundes?

Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Rückbürgschaften des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Rückbürgschaften des Bundes zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
bundesweit