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Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in festgelegten Fördergebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Antragsteller.

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten. Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Frist und Status

Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen gelten für kommunale Antragsteller.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Gesamtmaßnahme,Antrag Einzelmaßnahme,Kostenaufstellung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Stellungnahme Rechtsaufsichtsbehörde,Verwendungsnachweis Kommune,Fördervertrag incl. Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung

Wer kann Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung beantragen?

Kommunale Antragsteller

Bis wann kann man Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung beantragen?

Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Wer ist Fördergeber von Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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