Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Förderung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch Rückbau in festgelegten Fördergebieten.
Antragsberechtigt sind: kommunale Antragsteller.
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen für kommunale Antragsteller.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkommunale Antragsteller
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →