Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch Rückbau in festgelegten Fördergebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Antragsteller.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für kommunale Antragsteller.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Gesamtmaßnahme,Antrag Einzelmaßnahme,Kostenaufstellung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Stellungnahme Rechtsaufsichtsbehörde,Verwendungsnachweis Kommune,Fördervertrag incl. Verwendungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau
Wer kann Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau beantragen?
kommunale Antragsteller
Bis wann kann man Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau beantragen?
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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