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Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch Rückbau in festgelegten Fördergebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Antragsteller.

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten. Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Frist und Status

Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für kommunale Antragsteller.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Gesamtmaßnahme,Antrag Einzelmaßnahme,Kostenaufstellung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Stellungnahme Rechtsaufsichtsbehörde,Verwendungsnachweis Kommune,Fördervertrag incl. Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau

Wer kann Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau beantragen?

kommunale Antragsteller

Bis wann kann man Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau beantragen?

Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern