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Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in festgelegten Fördergebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Antragsteller.
Was wird gefördert?
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten. Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Frist und Status
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen gelten für kommunale Antragsteller.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Gesamtmaßnahme,Antrag Einzelmaßnahme,Kostenaufstellung,Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,Stellungnahme Rechtsaufsichtsbehörde,Verwendungsnachweis Kommune,Fördervertrag incl. Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung
Wer kann Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung beantragen?
Kommunale Antragsteller
Bis wann kann man Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung beantragen?
Antragsfrist ist der 15.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr.
Wer ist Fördergeber von Rückbau zur Wohnungsmarktstabilisierung?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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