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RISA-Förderung Regenwasserzisternen – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Mit der RISA -Förderung Regenwasserzisternen fördert die Stadt Hamburg die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter zu Bewässerungszwecken und schont damit die Trinkwasservorräte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Mit dem RISA -Förderprogramm Regenwasserzisternen werden Sie in der Anschaffung und Installation einer Regenwasserzisterne finanziell unterstützt. Gefördert werden Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab 2.000 Litern, die Sie zur Bewässerung von Gärten und Außenanlagen nutzen können. Eine Zisterne sammelt Niederschlagswasser, dass beispielsweise von Ihrem Dach abfließt, und speichert es für den späteren Gebrauch. Auf diese haben Sie in trockenen Zeiten eine zusätzliche Wasserquelle. Gleichzeitig verringern Sie Ihren Trinkwasserverbrauch. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt 40 Prozent für Privatpersonen beziehungsweise maximal 1.500 EUR je Grundstück und 30 Prozent für Unternehmen sowie sonstige Organisationen (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften) beziehungsweise maximal 3.000,00 EUR. Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem nicht rückzahlbaren Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, das Sie die Anlage freiwillig errichten.

Vorhaben, für die durch rechtliche Anforderungen oder vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel städtebauliche Verträge) der Bau von Regenwasserspeicher vorgeschrieben ist, werden nicht gefördert Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Das Grundstück muss bebaut sein.

Der Regenwasserspeicher muss ein Mindestvolumen von 2.000 Litern fassen.

An den Regenwasserspeicher müssen niederschlagsrelevante Flächen (zum Beispiel Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen werden.

Der Regenwasserspeicher darf nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist werden.

Die Grundstücksentwässerung darf nicht nachteilig beeinflusst werden.

Das Volumen des Regenwasserspeichers darf nicht auf das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendige Regenrückhaltevolumen bei einer Einleitmengenbegrenzung in die Kanalisation oder Gewässer, beim Überflutungsnachweis oder bei der Dimensionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt werden.

Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführender Link) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag),Lageplan/Flurkarte,Angebot/Kostenvoranschlag/bei Eigenleistung: Kostenschätzung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu RISA-Förderung Regenwasserzisternen

Wer kann RISA-Förderung Regenwasserzisternen beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei RISA-Förderung Regenwasserzisternen?

Förderbetrag: 1.500 € – 3.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man RISA-Förderung Regenwasserzisternen beantragen?

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Wer ist Fördergeber von RISA-Förderung Regenwasserzisternen?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 3.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg